Beiträge & Spenden

Beiträge & Spenden
Christian Ernst (Schatzmeister)

Als Mitglieder(innen) und Unterstützer(innen) des Fördervereins Barfüßerschule e.V. brauchen wir Ihre Unterstützung für unsere Grundschulkinder, sei es in Form von Mitgliedsbeiträgen, Geld- und Sachspenden oder einfach Ihrer aktiven Mithilfe im Förderverein.

Vielen Dank an dieser Stelle dafür!

Beitreten & Spenden

Bereits ab einem Jahresbeitrag von 13 € können Sie Mitglied in unserem Förderverein werden. Füllen Sie dazu bitte die Beitrittserklärung aus.

Wenn Sie uns mit einer freien oder einer zweckgebundenen Spende unterstützen wollen, dann überweisen Sie bitte auf unser Vereinskonto:

Pax-Bank Erfurt
IBAN: DE05 3706 0193 5002 5720 11
BIC: GENODED1PAX

Bei zweckgebundenen Spenden geben Sie bitte den gewünschten Verwendungszweck für Ihre Spende im Überweisungstext mit an.

Verwendungsnachweis (Spendenquittung)

Gemäß § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) können Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO) können insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 0,4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden.

Bei Einzelspenden bis zu 300,00 € dient der Vereinfachte Spendennachweis in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt. Dieser Vordruck gilt auch für mehrere Spenden, wenn der jeweilige Einzelbetrag die o.g. Grenze nicht überschreitet. Anderenfalls oder auf Wunsch stellen wir Ihnen eine individuelle Spendenquittung aus. Bei Sachspenden ist zu beachten, dass unserem Schatzmeister geeignete Unterlagen zur Wertermittlung der Sachspende vorliegen. Sie erreichen unseren Schatzmeister Herrn Ernst unter: schatzmeister.barfuesserfoerderverein@email.de

Gemeinnützigkeit unseres Vereins

Unser Förderverein »Barfüßerschule e.V.« ist aufgrund des gemeinnützigen Zweckes „Förderung der Erziehung“ nach dem letzten uns zugestellten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Erfurt StNr. 151/141/19986 vom 03.05.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von der Gewerbesteuer befreit.Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung der Erziehung verwendet werden. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO.

Spendenportale „Schulengel.de“ und „Bildungsspender.de“

Ganz einfach können Sie uns durch Charity-Shopping unterstützen. Die Barfüßerschule ist bei Schulengel und Bildungsspender angemeldet. 

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie ihre Online-Einkäufe über Schulengel.de oder Bildungsspender.de durchführen. Einfach die genannten Seiten aufrufen, die Barfüßerschule als Wunscheinrichtung eingeben und dann auf Ihren gewohnten Shopseiten einkaufen. Man kann sogar Urlaubsreisen auf diese Weise buchen. Für jeden Ihrer Einkäufe geben die Partnershops eine Dankeschön-Prämie (ca. 3 – 10 % des Nettoverkaufspreises), die über den Förderverein für Projekte der Schule verwendet wird. Für Sie entstehen keinerlei Kosten.

Umfangreichere Informationen zu den Spendennetzwerken erhalten Sie auf den jeweiligen Webseiten. Über die realisierten Vorhaben halten wir Sie am Schaukasten des Fördervereins bzw. für alle Fördervereinsmitglieder zusätzlich per Mail auf dem Laufenden.